Es gibt typische Ausschlüsse bei der Gewährleistung eines Kaminofens (gesetzlich in Deutschland geregelt, z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch), die du kennen solltest.
Wichtig: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren, nicht auf alles, was danach passiert ist.
Hier die wesentlichen Aspekte, die nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind:
Abnutzbare Teile
Teile, die sich bei normaler Nutzung abnutzen, sind ausgeschlossen:
Dichtungen (Dichtungen für Türen)
Schamottsteine (Auskleidung des Feuerraums)
Roste
Glas (bei gewöhnlichem Verschleiß, wie z. B. Eintrübung)
-> Sie werden als Verbrauchsmaterial angesehen.
Unzweckmäßige Verwendung
Schäden, die durch falsche Handhabung entstehen, sind nicht abgedeckt:
-> Verbrennen von Materialien, die nicht geeignet sind (wie Abfall oder behandeltes Holz)
-> Überhitzung infolge falschen Heizens
-> Dauerbetrieb, obwohl die Leistung nicht dafür ausgelegt ist
Falscher Einbau oder Anschluss
Falls der Ofen nicht richtig montiert wurde:
Fehlender fachgerechter Anschluss an den Kamin
Missachtung von Vorschriften (z. B. durch den Kaminfeger)
-> In solchen Situationen liegt die Haftung eher beim Installateur als beim Hersteller.
Unzureichende Instandhaltung / Pflege
Schwierigkeiten aufgrund unzureichender Reinigung oder Pflege:
Verrußung infolge ungeeigneten Brennmaterials
Schäden durch nicht beseitigte Asche oder Ablagerungen
Einflüsse von außen
Transportschäden (bei nicht sofortiger Meldung)
Schäden durch Nässe, Korrosion, Lagerung unter freiem Himmel
Höhere Gewalt (z. B. Überspannung, Brand von außen)
Visuelle Änderungen
durch Hitze bedingte Verfärbungen
feine Risse im Schamott (häufig normal)
Abnutzungsspuren
!!! Wichtiger Unterschied: Garantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, 2 Jahre, betrifft Mängel beim Erwerb
Garantie: freiwillig vom Produzenten, kann mehr abdecken – jedoch mit eigenen Bedingungen
Fazit: In der Regel sind alle Schäden, die durch normalen Abnutzung, falsche Verwendung, Montagefehler oder externe Einflüsse entstehen, nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Es zählen nur echte Material- oder Herstellungsfehler.