Brand- und Umweltschutz

Für die Installation und den Betrieb eines Kaminofens gibt es zahlreiche Vorschriften, die für den vorbeugenden Brandschutz und für den Schutz der Umwelt zu beachten sind.

Dabei wird jede Feuerstätte, also auch der Kaminofen, als eine mögliche Gefahrenquelle für die Allgemeinheit angesehen. Die Regulierung durch Vorschriften, Verordnungen und Gesetze soll ein Mindestmaß an Sicherheit beim Betrieb gewährleisten, damit es zu keiner Schädigung von Mensch und Tier kommt und Gebäude nicht in Brand geraten.

Grundsätzlich unterliegt jeder Kaminofen-Anschluss einer Pflicht zur Meldung bzw. Genehmigung. Eventuell ist eine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger vorgeschrieben.

Bevor mit dem Aufbau und der Installation begonnen wird, sollte das Gespräch mit dem Bezirksschornsteinfeger gesucht werden, um mit entsprechender Expertise beraten zu werden.

Bereits mit der Aufstellung des Kaminofens sind die erforderlichen Abstände zwischen Ofen und Wand zu beachten und die Beschaffenheit des Bodens ist zu berücksichtigen. Ein Wandabstand von zirka 0,2 Metern ist dabei mindestens einzuhalten. Bei brennbaren Bodenbelägen ist ein Funkenschutz in Form eines Fliesenspiegels unerlässlich.

Im Bundesimmissionsschutzgesetz sind alle entsprechenden Regelungen enthalten, die auch für Kaminöfen einzuhalten sind. Bekannt ist das Gesetz durch den dort enthaltenen Bezug zur Feinstaubverordnung, in der die gesetzlichen Regelungen zu Feinstaubfiltern und Kaminöfen weiter beschrieben sind.