3. Der richtige Standort
Ein Kamin ist schwer, birgt Feuer und lässt Rauch entstehen. Damit diese drei Sachen nicht gefährlich für den Besitzer werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um einen sehr schnellen Überblick über die Lage zu erhalten, sollte der Bezirksschornsteinfeger kontaktiert werden. Dieser kann eine neutrale Beratung zu der Möglichkeit geben und auch über die nötigen Schritte im Bereich Auflagen, Sicherheits- und Emissionsbestimmungen kann der Schornsteinfeger helfen, denn dieser ist von Berufswegen aus grundlegend darüber informiert. Vor dem Schornsteinfeger kann aber auch selbst nachgeschaut werden, ob die Möglichkeit zum Einbau besteht. Der Raum für den Kamin braucht dabei eine Möglichkeit für den Rauchabzug und sollte stark genug sein, um das Gewicht des Kamins tragen zu können. Es gibt zwei Varianten, die je nach Geschmack variieren. Bei der rohrlosen Variante wird die Rohrleitung mit den Rauchrohren und Verbindungsstücken von der Wand eingebettet und ist somit nicht sichtbar. Das Gegenstück stellen die sichtbaren Rohre dar, mit denen der Kamin freier im Raum steht. Bei leicht entflammbaren Böden wie Teppich oder Parkett sollte unbedingt ein Strahlungsschutz vorhanden sein, sonst können diese die Wärme nicht aushalten. Mindestmaße von der Wand sind nach Herstellerangaben meist zwischen 20 bis 30 cm zu bemessen, ohne Angabe muss der Abstand 40 cm betragen. Gerade bei Tapeten ist dieser Abstand wichtig. Nicht nur der Kamin selbst, auch das Rohrsystem sollte diesen Abstand von der Wand besitzen, denn diese können heiß werden und die Wand in Gefahr bringen. In der Umgebung zum Kamin dürfen bis zu 80 bis 100 cm keine Möbel stehen und der Luftabzug durch ein Fenster oder eine Tür darf nicht verhindert werden. Dieser ist wichtig um potentiellen Rauch, der vorne austreten könnte, schnell aus dem Raum zu bringen. Um den Feuerraum muss ein Abstand von 50 cm nach vorne und 30 cm zu den Seiten möglich sein. Sobald diese Kriterien eingehalten wurden, steht einem Einbau eigentlich nichts mehr im Weg. Bei Ethanol- oder Elektrokaminen ist sind diese Vorschriften nicht gegeben, da sie keinen Rauchabzug besitzen. Sie können beliebig und nach Wunsch platziert werden.