-Lokale Normen, Vorschriften, Gesetze
-(Münchner- , Stuttgarter-, Regensburger-Normvorschrift)


Kaminöfen unterliegen vielfach lokalen Normen, wie beispielsweise in Regensburg, Stuttgart und München, die beachtet werden müssen, bevor die Inbetriebnahme des eigenen Kaminofens gestartet werden darf.

Auch bauliche und sonstige Vorschriften und Gesezte sind zu beachten, bevor ein Kaminofen in der eigenen Wohnung oder im Haus eingebaut und eingeweiht werden kann.

Ein Kaminofen muss der DIN EN 13240 entsprechen, bevor er vom Hersteller in der EU überhaupt verkauft werden darf. Bei der DIN EN 13240 handelt es sich um die Umsetzung der europäischen Standardnorm für Kaminöfen. Die Anforderungen an die Herstellung, die Sicherheit, die Leistung und die Abgaswerte, die ein Kaminofen auf jeden Fall und mindestens erfüllen muss, sind hierin beschrieben. CE-Zeichen werden zum Nachweis der bestandenen Prüfung und Konformität mit der Norm an den Hersteller des Kaminofens vergeben.

Eventuell sind auch nationale Normen in den jeweiligen Ländern der EU einzuhalten. Diese können die EU-Regelung dabei auf nationaler Ebene aushebeln, müssen es aber nicht.

In Deutschland gibt es hierzu als Norm die DIN plus, die noch strengere Vorschriften als die EU-Richtlinie enthält. Beispielsweise sieht die EU-Norm für Kohlenmonoxid einen Höchstgehalt von maximal 0,4 [Vol.-%] vor, dagegen weist die DIN plus einen einzuhaltenden Wert von maximal 0,12 [Vol.-%] auf. Die Prüfverfahren werden unter Standardbedingungen mit genormten Prüfbrennstoffen durchgeführt und das Ergebnis der Testung wird festgehalten.

Die Norm DIN plus kann freiwillig von Herstellern eingehalten werden. Eine Pflicht zur Umsetzung dieser Norm existiert aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu EU-Nachbarn allerdings nicht. Die DIN plus ist daher im Rahmen der Imagepflege des Herstellers und aufgrund von Verbrauchwünschen zu sehen.

Aufgrund geographischer Lagen oder in Ballungsräumen kann es regionale Vorschriften geben, um den sicheren Gebrauch des Kaminofens sicherzustellen. Geographische Lagen, beispielsweise in Talkesseln oder Gräben können ein Risiko für die Bevölkerung darstellen und es kann zu einer Gefährdung durch Abgase kommen.

Zur Vorsorge und Minimierung solcher Risiken verlangt die Stuttgarter Norm einen Maximalgehalt von 0,2 [Vol.-%] an Kohlenmonoxid im Abgas, die eine wesentliche Verschärfung zur EU-Norm darstellen soll. In Regensburg beträgt der Wert maximal 0,12 [Vol.-%]und in München 0,1 [Vol.-%] beim Gehalt an Kohlenmonoxid nach der regional einzuhaltenden Norm.